Warnschilder, Sperrungen und Wetteralarm sollten ernst genommen werden. Wer auf den Kanarischen Inseln trotz Verbot ins Wasser geht oder gesperrte Naturbereiche betritt, soll künftig für Rettungseinsätze zahlen.

Was auf den Kanaren geplant ist

Die Regierung der Kanarischen Inseln wird bald Bußgelder für rücksichtsloses Verhalten bei Rettungseinsätzen verhängen. Grundlage soll das neue Zivilschutz- und Notfallgesetz „Ley de Protección Civil y Emergencias“ sein, das noch vor Ende 2026 in Kraft treten soll.

Auf den Kanarischen Inseln werden 80 % der Rettungseinsätze durch fahrlässiges Verhalten von ausländischen Touristen verursacht.

Ziel der Maßnahmen ist es, leichtsinniges Verhalten und unnötige Risiken an den Küsten und in den Bergen des Archipels zu reduzieren. Außerdem sollen  die hohen Kosten für Rettungseinsätze gerechter verteilt werden. Denn immer wieder rücken Rettungskräfte aus, weil Warnungen vor gefährlichen Wetterbedingungen oder Badeverbote missachtet werden.

Ziel ist nicht, am Notfall zu verdienen, sondern Leben zu schützen: dein eigenes und das der Einsatzkräfte, die dich in extremen Bedingungen bergen.

Wichtig ist: Nicht jeder Unfall soll bestraft werden.

Bußgelder sind dann vorgesehen, wenn du eindeutig fahrlässig handelst und offizielle Warnungen missachtest.

Wann du zahlen musst

Wenn eine offizielle Warnung vorliegt oder der Zugang ausdrücklich verboten ist und du durch fahrlässiges Verhalten einen Rettungseinsatz auslöst, wirst du die Kosten des Einsatzes selbst tragen müssen. Und nicht nur den Rettungswagen, sondern ggf. auch den teuren Hubschrauber‑Einsatz.

Die Regeln sind klar formuliert: Das Bußgeld wird erhoben, wenn du zumindest einen dieser Punkte ignorierst:

  • es gibt eine offizielle Wetterwarnung (Sturm, starke Seegang, Regen usw.).
  • du betrittst abgesperrte oder mit Absperrband geschlossene Zonen
  • du badest an einem Strand, an dem die rote Flagge weht.
Jeder, der diese Warnungen missachtet, handelt bewusst riskant und zahlt künftig dafür. Und das gilt für Einheimische und Touristen!

Das Bußgeld wird automatisch eingezogen

Künftig wird bei jedem Rettungseinsatz ein staatlicher Beamter anwesend sein, der noch vor Ort die persönlichen Daten der geretteten Person aufnimmt.

Stellt die zuständige Behörde im Verfahren dann einen Verstoß oder leichtsinniges Verhalten fest, wird das Bußgeld automatisch eingezogen. So wird sichergestellt, dass Gerettete auch dann zahlen, wenn sie schon abgereist sind.

So teuer wird es

Du musst die tatsächlichen Betriebskosten des Einsatzes tragen, das heißt:

  • bis zu 2.000 Euro pro Stunde Hubschrauber
  • plus anteilige Kosten für Rettungsboote und Einsatzkräfte an Land
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